Gemäß Schweizer Arzneimittelrecht ist die fachtechnisch verantwortliche Person (FvP) für die Einhaltung der arzneimittelrechtlichen Vorschriften (GxP Compliance) bei Herstellung, Großhandel sowie Ein- und Ausfuhr verantwortlich. Sie trägt damit die Verantwortung für die fachliche Aufsicht über den pharmazeutischen Herstellungsbetrieb. Darüber hinaus ist die FvP auch für die lückenlose Dokumentation und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Sie ist die entscheidende Schnittstelle zwischen Betrieb und Behörden. In Ausübung Ihrer Funktion muss die FvP unabhängig sein.