BIM ist in der Planung heute schon Realität. Die Arbeitsmethode ist in vielen Ländern im öffentlichen Bereich bereits gesetzlich vorgeschrieben (USA und Finnland seit 2007, Norwegen und Dänemark seit 2008, Grossbritannien und Singapur seit 2012). Für Deutschland gibt es seit 2014 einen Leitfaden für BIM-Planungen von BMVBS.1 2015 wurde ein österreichischer BIM-Standard eingeführt2.
In der Schweiz geht das Merkblatt SIA 2051 über die BIM-Methode in der ersten Jahreshälfte 2016 in Vernehmlassung. Die schnelle Reaktion der Bauwirtschaft zeigt das Beispiel des Neubaus des Felix-Platter-Spitals in Basel im Jahr 2015 mit rund 18 000 m2. In diesem Fall hat die Bauherrschaft eine BIM-Planung als Pflicht ausgeschrieben. Im selben Jahr führten die Architekten Herzog & de Meuron mit der Gruner AG und den ZPF Ingenieuren ein erfolgreiches Pilotprojekt durch, in dem überprüft wurde, wie die BIM-Zusammenarbeit in der schweizerischen gesetzlichen Umgebung funktionieren könnte.
Das Europäische Parlament hat am 15.1.2014 eine Empfehlung für den Einsatz von computergestützten Methoden wie BIM ausgesprochen.3 Entsprechend der EU-Richtlinie sollen alle 28 Mitgliedstaaten bis 2016 die Nutzung von BIM bei der Realisierung von öffentlich finanzierten Bau- und Infrastrukturprojekten fördern bzw. verpflichtend anordnen können. In einem Bericht von 2012 schätzte die EU-Kommission die Ersparnisse bei öffentlichen Einrichtungen, die BIM bereits implementiert haben, auf 5 bis 20 Prozent. Eine Ersparnis von fünf Prozent würde im europäischen Ausschreibungsmarkt, der auf rund zwei Billionen Euro geschätzt wird, eine Kostenminderung von 100 Milliarden Euro pro Jahr bedeuten.