Die Richtlinien zum Explosionsschutz regeln Massnahmen zur Verhinderung von Explosionen und zum Schutz der Mitarbeiter vor der Explosion von gefährlicher, explosionsfähiger Atmosphäre und damit verbundener unkontrollierter Flammen- und Druckwirkung sowie schädlichen Reaktionsprodukten.
Unter explosionsfähiger Atmosphäre versteht man ein explosionsfähiges Gemisch aus brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben und Luft oder Sauerstoff. Gefährlich wird dieses, wenn es in gefahrdrohender Menge von mehr als 10 l auftritt.
Explosionsgefahren, die von Explosivstoffen und instabilen Substanzen sowie von physikalischen Vorgängen ausgehen, werden im Rahmen des Explosionsschutzes nicht betrachtet. Hierzu zählen z.B. Gefahren durch Sprengstoffe, Druckgasflaschen und Dampfkesselanlagen.