Die Anforderungen, die an eine adäquate Qualifizierung von Räumlichkeiten, Systemen und Ausrüstungen gestellt werden, wie sie der GMP-Guide Annex 15 seit vielen Jahren unverändert fordert, haben sich in den vergangenen Jahren weiterentwickelt. Während noch vor zehn Jahren verfahrens- und anlagentechnische Fragestellungen im Fokus der «klassischen» Anlagenqualifizierung standen, spielt heute die Forderung nach einem «ganzheitlichen» Prozesswissen-basierten und risikobewerteten Ansatz die zentrale Rolle (vgl. Intenational Society for Pharmaceutical Engineering (ISPE) Good Practice Guide «Applied Risk Management for Commissioning and Qualification», ASTM International Standard E2500). Bereits bei der Qualifizierung der Anlagen müssen die Produkt- und Prozessanforderungen bekannt sein und ausreichend berücksichtigt werden. Der Nachweis der Eignung des jeweiligen Systems für den zukünftigen Einsatz («Suitability for Intended Use») muss erbracht werden. Die FDA-Guideline zur Prozessvalidierung führt dazu aus, dass eine Anlagenqualifizierung ohne Verständnis des eigentlichen Herstellprozesses keine ausreichende Qualität sicherstellen kann. Der Herstellprozess bekommt damit bereits während der Qualifizierung der Produktionseinrichtungen eine wichtigere Rolle. Standardisierte Qualifizierungsdokumente, die nicht Risiko- und Prozesswissens-basiert erstellt wurden, die also nicht erkennen lassen, dass der zukünftige Herstellprozess berücksichtigt wurde, werden nicht länger genügen, die Eignung der Anlage zu belegen.