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Ein sorgfältiger Umgang mit Spezifikationen macht pharmazeutische Produkte - Teil 2

Das Thema „sorgfältiger Umgang mit Spezifikationen in pharmazeutischen Qualitätssystemen“ wird als 4-teiliger BLOG-Beitrag behandelt. Der Beitrag beschreibt, welche Kardinalfehler im Umgang mit Spezifikationen auftreten, welche falschen Annahmen existieren und wie Fehler im Umgang mit Spezifikationen zu vermeiden sind.

Nachvollziehbarkeit für Spezifikationsänderungen im GMP Bereich erhalten

Angesichts der notwendigen Begründung von Spezifikationen (Justification of Specification), aber auch der zu erwartenden Änderungen der Spezifikationen im Lebenszyklus pharmazeutischer Produkte, ist es wichtig, Nachvollziehbarkeit für Ergänzungen und Änderungen von Spezifikationen sicherzustellen. Dies kann nur durch eine angemessene Dokumentation und ein kontrolliertes Vorgehen (Change Control) für solche Änderungen erfolgen. Gleichzeitig muss eine gewisse Einheitlichkeit der Spezifikationen zu bestimmten Zeitpunkten des Lebenszyklus des pharmazeutischen Produktes sichergestellt werden, damit auf Basis dieser Ergebnisse Entscheidungen und Prozesse, wie z.B. die Umsetzung weiterer Phasen des Lebenszyklus, erfolgen können.

Im Rahmen der Entwicklung, bedingt durch eine thematische Aufgliederung oder durch eine zeitliche Abfolge von Entwicklungsphasen, kann es dazu kommen, dass unterschiedliche Spezifikationslisten für das gleiche Entwicklungsprodukt existieren. So führen unterschiedliche Spezifikationen für das gleiche Produkt z. B. aus dem Laborbereich und dem Bereich eines Technikums nicht selten zu langwierigen Diskussionen darüber, welche der Spezifikationen die Richtige ist.

Dieser Problematik kann entgegengewirkt werden, indem die Funktion bzw. Anwendung der Spezifikation klar definiert wird und zu bestimmten Zeitpunkten des Produktlebenszyklus zusammenfassende Spezifikationen (Listen) erstellt werden.

Hierzu ein Beispiel: Spätestens am Ende der Produktentwicklung sollte für die Erstellung des zusammenfassenden Entwicklungsberichtes auch eine zusammenfassende Liste bzw. „Spezifikation“ für das Entwicklungsprodukt vorliegen. Die Liste ist mit Verweisen auf die jeweiligen Tests oder Entwicklungsstudien ausgestattet, die die Begründungen für die Festlegung der Spezifikationen beinhalten. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass es eine angemessene Nachvollziehbarkeit für die Auswahl und die Festlegung der Spezifikationen gibt. Gleichzeitig ist eine solche Liste Voraussetzung für den Transfer des Entwicklungsprozesses in die Produktion.

Im Rahmen der Entwicklung verwendete bzw. festgelegte Spezifikationen sind damit, auch wenn es manchmal anders gesehen wird, kein Relikt oder Abfall, der in späteren Phasen des Lebenszyklus des Produktes nicht mehr benötigt wird. Vielmehr sind sie, inklusive ihrer Änderungen, wesentliche Ergebnisse und Kontrollelemente und können gerade bei späteren Problemen in der Produktion besondere Relevanz erhalten. Sie helfen zu verstehen, warum das Produkt und der zugehörige Herstellungsprozess in der vorliegenden Form entwickelt wurden. Damit werden sie durchaus zum Bestandteil behördlicher Inspektionen, insbesondere wenn es sich um Erstinspektionen (z. B. eine Pre-Approval-Inspection) handelt.

Aber der Hersteller sollte auch aus Gründen der Patientensicherheit und der Produktverbesserung im Rahmen seines Wissensmanagements selbst daran interessiert sein, eine Nachvollziehbarkeit der Spezifikationen über die Produkt- und Prozessentwicklung und den Lebenszyklus des pharmazeutischen Produktes zu erhalten. Nicht zuletzt erspart ein angemessener Umgang mit den Spezifikationen eine Wiederholung von Fehlern und Diskussionen bis hin zur Wiederholung von ganzen Entwicklungsstudien und Prozessvalidierungen (siehe unten).

Zusammenfassend machen die Entwicklungsspezifikationen einen wesentlichen Teil des Basiswissens über das Produkt und den Herstellungsprozess aus. Sie sind somit ein wertvoller Know-How-Schatz, der für die Patientensicherheit und Produktverbesserung notwendig ist und gezielt hierfür eingesetzt werden kann.

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