Pharmazeutische Hersteller müssen sicherstellen, dass die von ihnen hergestellten Arzneimittel frei von Kreuzkontaminationen und Verunreinigungen sind. Als mögliche Kreuzkontaminationen kommen Ausgangstoffe, Intermediate oder Arzneimittel in Frage. Ein Risiko für solche Kreuzkontaminationen existiert, wenn unterschiedliche Produkte in den gleichen Räumlichkeiten oder mit der gleichen Produktionsausrüstung in sogenannten Mehrzweck- oder Multipurpose-Anlagen hergestellt werden. Aber auch Zerfallsprodukte aus demselben Herstellungsprozess oder Rückstände aus einem vorangegangenen Produktions- oder Reinigungsprozess können die folgende Charge kontaminieren.
Der Gesetzgeber fordert deshalb vom Hersteller den Nachweis, dass die Reinigungsverfahren der Produktionsausrüstung geeignet sind, Kreuzkontaminationen und Verunreinigungen zu verhindern. Der Nachweis erfolgt als sogenannte Reinigungsvalidierung, bei der in mehreren Prozessläufen der Reinigungserfolg der Reinigungsverfahren für identifizierte kritische Verunreinigungen überprüft und bestätigt wird.
Unsere Erfahrung zeigt, dass die Reinigungsvalidierungen in der Regel bei der Erstinbetriebnahme von Prozessanlagen durchgeführt werden. Die Überprüfung und Aufrechterhaltung des validierten Zustands wird aber häufig nicht oder nur unzureichend beschrieben und umgesetzt.