Martin Nägelin
Spitäler betreiben ihre eigenen Herstellbereiche zur spitalinternen Versorgung der Patienten mit den erforderlichen Medizinprodukten. Besonders intensivmedizinisch betreute Patienten benötigen spezielle Arzneimittel, nicht selten mit CMR-Wirkstoffen (Carcinogenic, Mutagenic or Toxic for Reproduction), die häufig patientenindividuell hergestellt werden müssen. Das Spektrum der in den Krankenhausapotheken hergestellten Arzneimittel ist allerdings sehr viel grösser. Es umfasst das gesamte Repertoire fester, halbfester oder flüssiger Darreichungsformen mit Inhaltsstoffen, die ebenfalls sehr vielfältig sein können – von einfachen alkoholbasierten Desinfektionslösungen bis hin zu komplexen Antibiotika- oder Zytostatika-enthaltenden Arzneimitteln. Die Anforderungen, die daraus für den Herstellbereich resultieren, sind entsprechend hoch und rücken seit einigen Jahren verstärkt in den Fokus der Überwachungsbehörden. Oft anzutreffen und über Jahrzehnte entstanden ist die Situation, dass diese Krankenhausapotheken sowohl als öffentliche Apotheken als auch als direkte spitalinterne Lieferanten dienen. Die Spitäler wollen jedoch mehrheitlich den Publikumsverkehr vom spitalinternen Geschehen trennen. Es werden Apotheken z.B. im Eingangsbereich von Krankenhäusern realisiert, die als sogenannte öffentliche Apotheken funktionieren. Der Bereich der Krankenhausapotheken bzw. die Medikamentenausgabe wird somit nur noch durch das Pflegepersonal frequentiert. Materialflüsse und Personalflüsse müssen diesen speziellen Anforderungen gerecht werden.